- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist der Sektorenbereich?
Für den Sektorenbereich bestimmt die Sektorenverordnung (SektVO) die vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber. Sie bezieht sich auf Aufträge, welche oberhalb des EU-Schwellenwerts einzuordnen sind.
Der Sektorenbereich beschreibt die Vergabe in den Bereichen der Trinkwasser- und Energieversorgung, von Verkehrsleistungen oder bei Tätigkeiten im Bereich Häfen, Flughäfen sowie Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe nach §102 GWB.
Unterhalb der Schwellenwerte wird zwischen öffentlichen und privaten Sektorenauftraggebern differenziert. Öffentliche Sektorenauftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden, während private Sektorenauftraggeber nicht verpflichtet sind, dieses anzuwenden.
evergabe.de – Academy
Unsere Schulungen zum Sektorenbereich vermitteln Dir umfassendes Wissen für die speziellen Anforderungen und Vorschriften, die im Sektorenvergaberecht gelten. Sie sind ideal für Auftraggeber, die in Bereichen wie Energie, Wasser, Verkehr oder Post tätig sind und sicherstellen möchten, dass sie Vergaben rechtskonform und effizient durchführen.
Mit evergabe.de können sowohl Ausschreibungen nach SektVO veröffentlicht als auch diese gefunden werden. Wir unterstützen Dich bei EU-weiten Vergabeverfahren.