- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Was ist eine Scheinausschreibung?
Eine Scheinausschreibung ist eine dem Zweck entfremdete Ausschreibung. Sie erfolgt zum Beispiel aus Gründen der Markterforschung. Bieter geben auf eine Scheinausschreibung ein Angebot ab, die einen Preisvorschlag enthält. Dadurch kann der Auftraggeber einen Überblick über die Marktsituation erhalten.
Dieses Vorgehen ist gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 EU VOB/A, § 2 Abs. 3 VOL/A oder § 20 Abs. 2 UVgO unzulässig. Bei einer Ausschreibung muss eine tatsächliche Vergabeabsicht vorliegen. Zudem muss eine Zuschlagserteilung erfolgen können.
Urteile für Verstöße können hier eingesehen werden.
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