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Scheinausschreibung
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Was ist eine Scheinausschreibung?

Eine Scheinausschreibung ist eine dem Zweck entfremdete Ausschreibung. Sie erfolgt zum Beispiel aus Gründen der Markterforschung. Bieter geben auf eine Scheinausschreibung ein Angebot ab, die einen Preisvorschlag enthält. Dadurch kann der Auftraggeber einen Überblick über die Marktsituation erhalten.

Dieses Vorgehen ist gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 EU VOB/A, § 2 Abs. 3 VOL/A oder § 20 Abs. 2 UVgO unzulässig. Bei einer Ausschreibung muss eine tatsächliche Vergabeabsicht vorliegen. Zudem muss eine Zuschlagserteilung erfolgen können.

Urteile für Verstöße können hier eingesehen werden.



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Worauf sollten Bewerber achten?

Es gibt einige Merkmale, auf die Bewerber besonders achten sollten, da sie auf eine Scheinausschreibung hindeuten könnten:

Eine sehr detaillierte Leistungsbeschreibung kann ein wichtiges Signal sein. Je spezifischer die Anforderungen sind, desto weniger Bieter werden in Frage kommen, was auf eine eingeschränkte Ausschreibung hinweisen könnte.

Auch besonders spezielle oder umfangreiche Anforderungen sollten hinterfragt werden. Manche Auftraggeber verlangen Fähigkeiten und Erfahrungen, die möglicherweise nur zu einem bestimmten Bieter passen – jemandem, den der Auftraggeber bereits im Blick hat.

Ungewöhnliche oder neuartige Auftragstitel können ebenfalls auffällig sein. Obwohl sie oft interessant klingen, dienen diese Begriffe manchmal nur als Markttest oder sollen potenzielle Bieter abschrecken.

Wiederholt auftauchende Ausschreibungen, die regelmäßig, etwa alle paar Monate, erscheinen, könnten ein weiteres Indiz dafür sein, dass keine echte Zuschlagsabsicht besteht.


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