Was versteht man unter Rechtsschutz?
Unter Rechtsschutz im Vergabebereich versteht man das Recht der Bieter, sich im Fall einer Rechtsverletzung an eine Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers oder an die Vergabekammer zu wenden.
Zu unterscheiden ist zwischen:
- Primärrechtsschutz (bei europaweiten Vergaben und – soweit im Landesvergaberecht vorgesehen – nationalen Vergaben) und
- Sekundärrechtsschutz (bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte)
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Weiterführende Informationen zu Rechtsschutz
Nur bei europaweiten Ausschreibungen können sich die Bieter an die Vergabekammer wenden. Dort können sie sich beispielsweise gegen einen Ausschluss aus dem Verfahren wehren oder die Zuschlagserteilung an ein anderes Unternehmen verhindern (Primärrechtsschutz).
Anders im Unterschwellenbereich: Im Falle eine Verletzung der Vergabevorschrift können Bieter dort nur Schadensersatzsprüche (Sekundärrechtsschutz) vor den ordentlichen Gerichten geltend machen, um z.B. die Kosten der Angebotsvorbereitung oder der Teilnahmekosten am Vergabeverfahren erstattet zu bekommen.
Bei europaweiten Ausschreibungen können sich Bieter direkt an die Vergabekammer wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Die Prüfung durch die Vergabekammer nennt man auch Nachprüfungsverfahren. Einem solchen Verfahren muss i.d.R. eine Rüge vorausgehen.
Der Rechtschutz soll also dem Bieter eine Sicherheit liefern, um an nationalen und europaweiten Ausschreibungen teilnehmen zu können, ohne dass seine Rechte verletzt werden.
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