- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
- Prämie
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifizierung
- Preis
- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisnachlass
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
- Primärrechtsschutz
- Print-on-Demand (PoD)
- Private Ausschreibung
- Private-Key
- Privatisierung
- Produktneutralität
- Projektant
- Prüfung der Angebote
- Public Key
Was ist ein Projektant?
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe wird als Projektant ein Unternehmen bezeichnet, welches die Leistungsbeschreibung mit geplant bzw. erstellt oder den Auftraggeber anderweitig beraten hat. Gemäß § 6 VgV Abs. 3 kann es zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn der Projektant an der späteren Ausschreibung teilnehmen möchte, da er Einfluss auf die Leistungsbeschreibung nehmen konnte und deshalb bei der Ausschreibung in der Regel im Vorteil wäre. Im Falle eines erwiesenen Interessenkonflikts werden Projektanten grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dadurch wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz gewährleistet.
evergabe.de – Academy
In unseren Weiterbildungsangeboten lernst Du alles, was Du als Projektant für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen wissen musst und was weiterhin für eine rechtssichere Vergabe beachtet werden muss.
Ausschluss des Projektanten
Ein öffentlicher Auftraggeber kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es zuvor an der Vorbereitung des Verfahrens beteiligt war und dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entsteht (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ein Ausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Verzerrung nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Nach § 7 VgV muss der Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere die Offenlegung relevanter Informationen gegenüber anderen Bietern sowie die Anpassung von Fristen für Angebote oder Teilnahmeanträge. Bevor ein Ausschluss erfolgt, muss dem betroffenen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass seine Mitwirkung an der Verfahrensvorbereitung den Wettbewerb nicht beeinträchtigt.
Du hast die Leistungsbeschreibung durch einen Projektanten vorbereiten lassen und möchtest nun ausschreiben?