eVergabe.de
Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen?

Das Preisrecht ist ein eigener Normkomplex bei öffentlichen Aufträgen, der durch das Preisgesetz sowie die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen normiert ist. Ziel ist es, marktwirtschaftliche Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens zu realisieren. Soweit es möglich ist, sind feste Preise zu vereinbaren und bei Abschluss des Vertrages festzulegen.


Passende Schulungen für Dich

Alles zum Preisrecht, erfährst Du in unserem Webinar zum Thema „Zuschlagskriterien und Bewertungsmethoden“. Was Du weiterhin für eine rechtssichere Vergabe beachten solltest, lernst Du in den Schulungen zum Vergaberecht.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Weiterführende Informationen zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Das Preisrecht regelt unter anderem:

  • marktgängige Leistungen,
  • Selbstkostenpreise,
  • Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise,
  • Selbstkostenerstattungspreise und
  • die Prüfung der Preise.

Die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen kann immer dann zur Preisbildung herangezogen werden, wenn auf dem Markt kein Wettbewerbspreis etabliert ist. Sie ist anwendbar auf alle öffentlichen Aufträge mit Ausnahme der Bauleistungen.


Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.


Neu: evergabe.de-Academy

Erlebe Themen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de