- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
- Prämie
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifizierung
- Preis
- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisnachlass
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
- Primärrechtsschutz
- Print-on-Demand (PoD)
- Private-Key
- Privatisierung
- Produktneutralität
- Projektant
- Prüfung der Angebote
- Public Key
Was ist ein Preisnachlass?
Ein Preisnachlass ist eine Reduzierung des angebotenen Preises einer Ware oder Dienstleistung. Im Kontext der Vergabe bezeichnet ein Preisnachlass alle Formen von Abschlägen, die ein Bieter auf den ursprünglich kalkulierten Angebotspreis gewährt. Dies kann in Form von Rabatten, Boni oder anderen Nachlässen erfolgen, die dazu dienen, das Angebot wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Passende Schulungen für Dich
In der Schulung zu Zuschlagskriterien und Bewertungsmethoden erfährst Du, wie Angebote bewertet und das wirtschaftlichste ausgewählt wird. Ergänzend dazu behandelt die Schulung zur aktuellen Rechtsprechung Themen wie Mischkalkulation und Gemeinkosten. Dabei spielt auch der Umgang mit Preisnachlässen eine Rolle, um die Vergabe rechtssicher und optimal zu gestalten.
Rechtliche Regelungen
- Preisnachlässe dürfen die Vergleichbarkeit der Angebote nicht beeinträchtigen. Alle Preisnachlässe müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Unbedingte Preisnachlässe: Diese sind in die Angebotswertung einzubeziehen, wenn sie im Angebotsvordruck klar ausgewiesen sind.
- Bedingte Preisnachlässe (z.B. Skonti): Diese dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert wurden und die Bedingungen klar definiert sind.
Berechnung und Darstellung eines Preisnachlasses
Die Berechnung des Preisnachlasses erfolgt auf Basis des ursprünglichen Angebotspreises. Wichtig ist, dass Preisnachlässe klar und deutlich im Angebot ausgewiesen sind, um Transparenz zu gewährleisten. Dabei gilt:
- Einheitspreise: Bei der Darstellung von Preisnachlässen ist darauf zu achten, dass sie die Einheitspreise klar widerspiegeln.
- Endsumme: Die Endsumme des Angebots muss den Grundbetrag ohne die bedingten Preisnachlässe enthalten.
Neu: evergabe.de-Academy