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Preisanfrage
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Was ist eine Preisanfrage?

Eine Preisanfrage ist eine Recherchemethode eines öffentlichen Aufraggebers im Vergabeverfahren. Grundsätzlich sind Ausschreibungen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Markterkundung durchzuführen, vergaberechtlich verboten (§ 28 Abs. 2 VgV). Diese Regelung soll verhindern, dass Bieter sich erfolglos an Ausschreibungen beteiligen, obwohl ihre Chancen von vornherein gering sind. Dennoch kann der Auftraggeber zur Schätzung des Auftragswertes auf eine Preisanfrage zurückgreifen.

Da sich Marktbedingungen und Technologien ständig weiterentwickeln, ist eine regelmäßige Markterkundung essenziell, um über neue Prozesse und Produkte informiert zu bleiben. Damit eine Preisanfrage gültig bleibt, muss sie jedoch unabhängig vom eigentlichen Ausschreibungsprozess erfolgen. Der Auftraggeber holt daher unverbindlich Preisinformationen zu Produkten und Leistungen bei Unternehmen ein.


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Weiterführende Informationen zu Preisanfrage

Welche Möglichkeit hat ein Auftraggeber, einen Auftragswert schätzen zu können?
Um einen Auftragswert schätzen zu können oder einen Überblick über die angebotenen Leistungen und Waren am Markt zu erhalten und darauf aufbauend eine fundierte Leistungsbeschreibung erstellen zu können, können öffentliche Auftraggeber im Vorfeld einer Ausschreibung unverbindlich Preise anfragen (§ 28 Abs. 1 VgV).


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