- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
- Prämie
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifizierung
- Preis
- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisnachlass
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
- Primärrechtsschutz
- Print-on-Demand (PoD)
- Private Ausschreibung
- Private-Key
- Privatisierung
- Produktneutralität
- Projektant
- Prüfung der Angebote
- Public Key
Was ist eine Parallelausschreibung?
Bei einer Parallelausschreibung wird eine Leistung oder Beschaffung in mehreren Varianten gleichzeitig ausgeschrieben. Den Zuschlag erhält jedoch die wirtschaftlichste Lösung. Gegen Parallelausschreibungen in einem Verfahren bestehen keine durchgreifenden Bedenken, sofern die berechtigten Interessen der Bieter im Hinblick auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden, das Verfahren für die Beteiligten hinreichend transparent ist und sichergestellt ist, dass die wirtschaftlichste Verfahrensweise zum Zuge kommt. Da bei einer Parallelausschreibung die wirtschaftlichste Variante ermittelt werden muss, gestaltet sich die Angebotsauswertung besonders anspruchsvoll. Die Komplexität steigt zusätzlich, wenn neben dem Preis weitere Kriterien berücksichtigt werden.
Bei der Bewertung einer Parallelausschreibung, die sowohl eine Generalunternehmerleistung als auch Teillose umfasst, kann das Prüfverfahren beispielsweise folgende Schritte enthalten:
- Wertung der Einzellose
- Wertung des Gesamtangebots
- Vergleichende Prüfung
Ein Generalunternehmerangebot beinhaltet zusätzliche Leistungen, wie etwa Koordinierungsleistungen, die bei Einzellosen nicht enthalten sind. Inwiefern diese in die Wirtschaftlichkeitsbewertung einfließen, entscheidet der Auftraggeber.
evergabe.de – Academy
Wann eine Parallelausschreibung wirklich möglich ist und was Du außerdem für eine rechtssichere Vergabe beachten musst, erfährst Du in unseren Schulungen zum Vergaberecht.
Wie ist die Rechtslage bei Parallelausschreibungen?
Die Zulässigkeit von Parallelausschreibungen ist umstritten. Häufig stehen sie im Widerspruch zum Verbot von Ausschreibungen zu vergabefremden Zwecken, insbesondere zur Markterkundung, sowie zum Transparenzgebot. Damit eine Parallelausschreibung rechtmäßig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie muss für die Bieter eindeutig als solche erkennbar sein.
- Sie darf nicht zur Markterkundung genutzt werden.
- Sie darf keinen unzumutbaren Aufwand für die Angebotserstellung verursachen.
- Letztlich muss die wirtschaftlichste Verfahrensweise gewählt werden.
Dennoch werden Parallelausschreibungen häufig zur Markterkundung eingesetzt, was im nationalen Unterschwellenbereich gemäß § 2 Abs. 4 Abschnitt A der VOB/A-2016 unzulässig ist. Erreichen die Auftragswerte die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen, sind sie nach § 2 Abs. 7 Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 2 CS Abs. 6 Abschnitt 3 der VOB/A-2016 untersagt.
Eine Parallelausschreibung ist über evergabe.de möglich. Der Auftraggeber muss die Ausschreibung nur als diese kennzeichnen.