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Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
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Was sind öffentliche Teilnahmewettbewerbe vor einer Freihändigen Vergabe?

Freihändige Vergaben können sowohl mit, als auch ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Bei Vergabeverfahren mit einem öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf nationaler Ebene veröffentlicht der Auftraggeber eine Bekanntmachung. Auf diese Bekanntmachung können sich unbegrenzt viele Unternehmen bewerben und einen Teilnahmeantrag einreichen. Die in dem Teilnahmewettbewerb als geeignet ermittelten Unternehmen, werden vom Auftraggeber aufgefordert ein Angebot abzugeben


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Einstufige oberschwellige Verfahren

Bei Aufträgen, die die EU-Schwellenwerte überschreiten, ersetzt das sogenannte Verhandlungsverfahren die Freihändige Vergabe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Verfahren auch einstufig – also ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb – durchgeführt werden. Dies ist zulässig, wenn die gewünschte Leistung aufgrund ihrer Komplexität nicht eindeutig beschrieben werden kann oder wenn innovative, am Markt noch nicht verfügbare Lösungen erforderlich sind. Ebenso kann ein einstufiges Verhandlungsverfahren angewendet werden, wenn ein offenes oder nichtoffenes Verfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hat.

Eine detaillierte Erläuterung zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb vor einer freihändigen Vergabe findet sich in der VgV und der UVgO.


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