- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist die Öffentliche Hand?
Öffentliche Hand bezeichnet den kompletten öffentlichen Sektor, vor allem die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bezeichnung „öffentliche Hand“ ist umgangssprachlich und findet auch ihren Niederschlag im Gesetz. Zum Beispiel: § 224 SGB IX verwendet „öffentliche Hand“ im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe. Die Institutionen der öffentlichen Hand unterliegen in der Regel dem Vergaberecht.
Schulungen für die öffentliche Hand
Unsere Schulungen für die öffentliche Hand vermitteln praxisnahes Wissen rund um die Vergabepraxis. Von der Angebotserstellung bis hin zur rechtssicheren Abwicklung – hier erhältst Du alle wichtigen Grundlagen und aktuelle Einblicke für eine erfolgreiche Vergabe.
Als Institution der öffentlichen Hand kannst Du Deine Aufträge bei evergabe.de einfach und elektronisch ausschreiben.
Neu: evergabe.de-Academy