- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist der Oberschwellenbereich?
Der Oberschwellenbereich bezeichnet den Bereich, in dem der geschätzte Nettoauftragswert öffentlicher Aufträge den EU-Schwellenwert erreicht oder übersteigt. In diesem Fall müssen öffentliche Auftraggeber Leistungen EU-weit ausschreiben.
Bekomme mit uns den Durchblick im Oberschwellenbereich
Der Oberschwellenbereich ist eine Lektion in unseren Seminaren und Webinaren. Sowohl die Regelwerke als auch die Möglichkeiten müssen besprochen werden. Von den relevanten Rechtsnormen über den richtigen Schwellenwert hin zum Ablauf einer Vergabe – bei uns erhältst Du Antworten auf Deine Fragen sowie wichtiges Know-How für Deinen Vergabealltag.
Regelungen zum Oberschwellenbereich im Vergaberecht
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben vor, dass dies unter Berücksichtigung verbindlich anzuwendender Ausschreibungsverfahren und vorgegebener Bekanntmachungsmuster zu geschehen hat. In Deutschland erfolgt die Umsetzung des EU-Vergaberechts für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Detaillierte Vorschriften für die Durchführung der Vergaben im Oberschwellenbereich finden sich auf Grundlage von § 113 GWB in den verschiedenen Vergabeverordnungen (u.a. Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Binnenmarktrelevanz im Baubereich
Im Baubereich sind die Vorschriften für die Durchführung von Vergaben auch im Oberschwellenbereich in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) festgelegt. Auf Grund europarechtlicher Vorgaben gibt es im Oberschwellenbereich ein in den §§ 155 ff. GWB geregeltes Nachprüfungsverfahren durch Vergabekammern des Bundes bzw. der Länder und ggf. durch die Oberlandesgerichte.
Für Aufträge, deren geschätzter Nettoauftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt (Unterschwellenbereich), kann u.U. eine Binnenmarktrelevanz festgestellt werden.
Ausschreibungen mit Auftragswerten über den Schwellenwerten kannst Du mit dem evergabe Manager durchführen.
Neu: evergabe.de-Academy