- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- Niederschrift
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was ist ein Nicht Berücksichtigtes Angebot?
Nicht berücksichtigte Angebote sind solche, auf die der Zuschlag nicht erteilt wird. Entweder waren die Angebote nicht wirtschaftlich genug oder das anbietende Unternehmen ungeeignet. Auftraggeber müssen Bieter unverzüglich benachrichtigen, wenn ihre Angebote nicht berücksichtig wurden: Mitteilungspflicht an nicht berücksichtige Bieter.
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Mitteilungspflicht an nicht berücksichtigte Bieter
In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung jene Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform zu informieren. Diese Mitteilung muss unverzüglich erfolgen und folgende Inhalte umfassen: den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe für die Nichtberücksichtigung sowie den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ein Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Versand der Mitteilung geschlossen werden, bei einer Übermittlung per Fax oder E-Mail verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann nach § 135 GWB zur Unwirksamkeit des Vertrags führen. Weitere Mitteilungspflichten gegenüber nicht berücksichtigten Bietern oder Bewerbern sind in den Vergabe- und Vertragsordnungen geregelt (§ 19 VOB/A, § 19 EU VOB/A, § 19 VOL/A und § 62 VgV).
Mit evergabe.de kannst Du die Unternehmen bequem und elektronisch informieren, wenn ihre Angebote nicht berücksichtigt werden.