- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was ist ein Nachweis der Fachkunde?
Der Nachweis der Fachkunde ist Teil der Eignungskriterien, die durch den Auftraggeber festgelegt werden. Zum Nachweis der Fachkunde gehört die Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung (§ 33 UVgO ). Dazu gehört ein Eintrag in einem Berufsregister. Bei Handwerksberufen erfolgt das in der Handwerksrolle, bei nicht handwerklichen Berufen ist es das Berufsregister der IHK. Fachkundige Unternehmen sind jene, welche notwendiges Know-How, entsprechende Erfahrungen und sowohl gefestigte als auch ausgeprägte Fertigkeiten besitzen, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen.
Nachdem der Auftraggeber die eingegangenen Angebote geprüft und gewertet hat, müssen auch die Eignungen der Bieter geprüft werden. Dabei werden neben der Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit anhand der vorgelegten Nachweise beurteilt. Diese Eignungsnachweise müssen fristgerecht und je nach Vergabeart mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot vorgelegt werden (§ 6b VOB/A Abs. 3).
Wie weise ich Fachkunde nach?
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