- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- Niederschrift
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was sind Nachverhandlungen?
Nachverhandlungen sind weitergehende Verhandlungen nach Angebotsabgabe. Der Transparenz-, Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz sagt aus, dass der Bieter nach der Abgabe des Angebotes dieses nicht mehr verändern darf.
Nachverhandlungen sind nur in Verhandlungsverfahren zulässig. Öffentliche Auftraggeber fordern Unternehmen auf, Teilnahmeanträge einzureichen, und dürfen nach Angebotsabgabe über jegliche Inhalte, ausgenommen Mindestanforderungen, verhandeln. Wichtig ist jedoch, dass alle Bieter gleich behandelt werden und zum Beispiel keine diskriminierenden Informationen weitergegeben werden, die bestimmte Bieter begünstigen oder benachteiligen. Bei Ausschreibungen sind Nachverhandlungen, insbesondere zu Preis oder Leistung, untersagt. Auch Absprachen zwischen Bietern, die die Auswahl beeinflussen, sind verboten.
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Weiterführende Informationen zu Nachverhandlungen
Gesetzlich ist dieses Vorgehen durch § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 15 VOL/A sowie § 15 Abs. 5 VgV geregelt. Das bedeutet, dass der Bieter bis zur Zuschlagserteilung keinen Einfluss mehr auf das Angebot hat.
Im Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV) hingegen sind Verhandlungen erwünscht. Der Grundsatz des wettbewerblichen, transparenten Verfahrens ist jedoch auch hierbei zu beachten.
Abzugrenzen ist eine Nachverhandlung von der Aufklärung, welche der Auftraggeber immer verlangen kann (vgl. § 15 Abs. 5 Satz 1 VgV).
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber Verhandlungsverfahren elektronische abwickeln.