- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- Niederschrift
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was ist ein Nachtragsmanagement?
Das Nachtragsmanagement ist der Umgang beziehungsweise das Management von nachträglichen Veränderungen des ursprünglichen Vertragsschlusses, also „Nachträge.“ Es findet sich in allen Bereichen der Wirtschaft wieder und ist besonders wichtig in der Baubranche.
Mit diesem Management werden Vertragsveränderungen bezüglich der Auswirkungen auf Termine und Kosten erkannt und anschließend beurteilt. Unter Berücksichtigung des geschlossenen Vertrages werden die Nachtragsforderungen analysiert, ausgewertet und erstellt.
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Nachtragsmanagement liegt beim Auftraggeber
Beim Auftraggeber wird das Nachtragsmanagement vorerst durch Aufgaben bestimmt. Diese leiten sich einerseits aus einem VOB-Vertrag für den öffentlichen Auftraggeber ab. Andererseits müssen auch Besteller und Verbraucher darauf achten. Vor allem dann, wenn der Vertrags die Grundlage des „Bauvertragsrecht im BGB ab 2018“ hat.
Der Auftraggeber prüft dann ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, ob durch die Nachtragsleistung keine Änderung des Bauvertrags entsteht und ob preislich die Ansprüche des Auftragnehmers angemessen sind.
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