- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- Niederschrift
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was versteht man unter Nachforderungen?
Unter Nachforderungen versteht man, dass ein Auftraggeber den Bieter oder Bewerber dazu auffordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Bei der Vergabe von Bauleistungen ist die Nachforderung gemäß § 16a VOB/A zwingend vorgeschrieben. Bei der Vergabe von Lieferleistungen oder Dienstleistungen die Nachforderung nach § 16 Abs. 2 VOL/A bzw. § 56 Abs. 2 VgV im Ermessen des Auftraggebers liegt.
Passende Webinare zu Nachforderungen und Nachträgen
“Fehlt diese Unterlage wirklich?“, „Muss ich jetzt nachfordern?“ und „Was darf ich überhaupt nachfordern?“ Diese oder ähnliche Fragen entstehen häufig im Rahmen von Angebotsprüfungen bei Ausschreibungen. Wir haben für Dich die passenden Webinare, damit Du optimal im Vergabealltag handeln kannst. Von der Theorie in die Praxis lernst Du nicht nur rechtliche Grundlagen kennen, sondern weißt auch, wann Du wie reagieren musst.
Da fehlt doch was
Auch in unserer evergabe.de-WG sind Nachforderungen ein Thema. Nicole hat sich mittlerweile gut eingelebt, doch dann meldet sich die Hausverwaltung und fordert Unterlagen nach.
Rechtliche Grundlagen für Nachforderungen
Im Bereich der VOB/A müssen die nachgeforderten Erklärungen oder Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Das ist im § 16a Abs. 4 VOB/A festgeschrieben. Im Bereich der VOL/A hingegen beschreib der § 16 Abs. 2 VOL/A, dass eine bestimmte Nachfrist festgelegt wird.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Versand der Aufforderung. Wenn die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung darf grundsätzlich nicht zu unzulässigen Nachverhandlungen führen.
Mit der Vergabesoftware evergabe Manager (AI Vergabemanager) geben wir Auftraggebern ein professionelles Werkzeug an die Hand. Mit diesem können Vergabestellen ihre Bieter einfach dazu auffordern, fehlende Unterlagen nachzureichen.
Neu: evergabe.de-Academy