evergabe.de-Glossar
Was sind die Missbrauchstatbestände?
Die Missbrauchstatbestände sind in § 180 Abs. 2 GWB geregelt.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
- die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
- die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
- einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
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Was tun wenn ein Missbrauchstatbestand auffällt und welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden? Unsere Schulungen zeigen es Dir.
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