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Markterkundung
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Was ist eine Markterkundung?

Eine Markterkundung nach § 28 VgV ist ein wesentliches Instrument für öffentliche Auftraggeber um eine entsprechend ausführliche Leistungsbeschreibung erstellen zu können. Damit machen sie von ihrem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch. Allerdings werden, anders als bei der Marktforschung, keine wissenschaftlichen Methoden angewendet, sondern willkürlich und gelegentlich Informationen zusammengetragen.

Bei einem solchen Vorhaben sind immer mehrere Unternehmen anzusprechen. Hierbei sind die Grundsätze einer Vergabe zu beachten und einzuhalten. Hinzu kommt die Dokumentationspflicht, welche es auch bei einer Markterkundung anzuwenden gilt. Eventuelle Korrespondenzen sollten später Teil der Vergabeakte sein.

Den Markt zu erkunden ist ein wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Abwicklung von Vergabeverfahren.


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Weiterführende Informationen

Eine allgemeine Pflicht zur Markterkundung im Vorfeld oder während der Bedarfsbestimmung besteht für den öffentlichen Auftraggeber nicht. In bestimmten Fällen kann eine solche Erkundung des Marktes jedoch notwendig – und quasi verpflichtend – sein, um die Ausschreibungsreife zu erreichen. Dies gilt beispielsweise, wenn es um Leistungen geht, die der Auftraggeber selten ausschreibt oder bei denen sich innerhalb kurzer Zeit (technische) Weiterentwicklungen ergeben. Entscheidend ist dabei der Einzelfall.

Die Durchführung von Vergabeverfahren nur zur Markterkundung und zur Ermittlung von Kosten und Preisen ist unzulässig (§ 28 Abs. 2 VgV). Das bedeutet, der öffentliche Auftraggeber muss jedes Vergabeverfahren mit der Absicht einer Zuschlagsentscheidung einleiten.

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