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Lohngleitklausel
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Was ist die Lohngleitklausel?

Die Lohngleitklausel bezeichnet eine Preisleitklausel, die Lohn- und Gehaltsänderungen während einer Bauzeit anteilig ausgleichen soll. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis zugemutet werden. Dazu zählen u.a. Preisänderungen, die er im Voraus nicht einschätzen kann. Dies geschieht anhand der Berechnung eines Änderungssatzes zur Lohngleitung, auch Cent-Klausel genannt. Dieser Wert gibt an, um wie viel Tausendstel sich der Preis für noch ausstehende Bauleistung ändert, wenn der Lohn bei Lohngleitung um 1 Cent je Stunde steigt.

Lohngleitklausel bei öffentlichen Aufträgen

Bei öffentlichen Ausschreibungen sind die Anforderungen und Regelungen des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund) zu beachten, insbesondere das Formblatt 224 „Angebot Lohngleitklausel“ sowie die entsprechenden Richtlinien.

Wird eine solche Vereinbarung getroffen, muss der Erstattungsbetrag für Lohnänderungen bei öffentlichen Aufträgen gesondert in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden. Dieser wird als Übertrag in das Leistungsverzeichnis aufgenommen und bezieht sich auf Tz. 4.8.5 der Richtlinie 100 „Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren im VHB-Bund“.


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