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Lieferleistungen
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Was sind Lieferleistungen?

Lieferaufträge sind gemäß § 103 Abs. 1 und 2 GWB entgeltliche Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen.

Eine Leistung gegen Entgelt liegt auch dann vor, wenn dem Auftragnehmer eine geldwerte Leistung, z. B. die kostenlose Überlassung von Grundstücken, Nutzungsrechten o. ä. als Entgelt zufließt (z. B. die Nutzung von Werbeflächen).

Bei gemischten Leistungen (z. B. Liefer- und Dienstleistungen) handelt es sich um eine Lieferleistung, wenn der Anteil der zu liefernden Leistung wertmäßig überwiegt.


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