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Was ist eine Lieferfrist?
Die Lieferfrist gehört zu den Ausführungsfristen. Sie beschreibt die Zeit zwischen dem Abschluss eines Vertrags und der Lieferung einer Ware oder auch der Erbringung der im Vertrag festgehaltenen Leistung.
Hierbei sind die in den Vergabeunterlagen vereinbarten Termine einzuhalten. Kommt es dennoch zu einer Unterschreitung der Mindestfrist muss dies durch den Auftraggeber gewährt werden.
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Wie wird die Lieferfrist bei Ausschreibungen festgelegt?
Die Fristregelungen bei Ausschreibungen unterscheiden sich je nach Auftragswert. Bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gibt es keine festen Mindestfristen für die Teilnahme oder Angebotsabgabe. Die Fristen müssen lediglich angemessen sein, wobei die Vergabestelle darüber entscheidet. In der Praxis gilt jedoch eine mehrtägige Angebotsfrist als absolutes Minimum.
Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Vorgaben strikter. Hier gibt es je nach Vergabeverfahren verbindliche Mindestfristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Diese Fristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbekanntmachung – nicht mit der Veröffentlichung – und der Versandtag wird nicht mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine Uhrzeit an. Sonn- und Feiertage werden dabei mitgezählt. Während nationale Vergaben flexible Fristen erlauben, unterliegen EU-weite Verfahren festen Vorgaben, um Transparenz und Fairness sicherzustellen.