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- Losverfahren
- Losvergabe
Was ist ein Lieferauftrag?
Ein Lieferauftrag ist es dann, wenn ein Unternehmen damit beauftragt wird, das zu Beschaffende zu liefern. Dabei kann so gut wie jede Ware beschafft und bereitgestellt werden. Von Baumaterialien, Maschinen und Anlagen über Einrichtungen jeglicher Art und Fahrzeuge bis hin zur Haustechnik und alles rund um die Telekommunikation. Hinzukommen ebenfalls Lieferleistungen zur Strom- und Gasversorgung.
Lieferaufträge sind im § 103 Abs. 2 GWB beschrieben.
Lieferauftrag im Vergabeverfahren
Sobald ein Lieferauftrag erfolgreich vom Auftraggeber an ein Unternehmen vergeben wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie dieser Auftrag erfüllt werden kann. Je nachdem um was es sich handelt, bieten sich verschiedene Verträge an. Hauptsächlich werden Aufträge für Lieferungen über Kauf- und Ratenkaufverträge, Leasingverträge oder Pacht- und Mietverhältnisse mit oder ohne Kaufoption abgehandelt. Diese Verträge und Verhältnisse können außer der Beschaffung und Lieferung der Waren auch andere Nebenleistungen umfassen.
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