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Leitfabrikat
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Was ist ein Leitfabrikat?

Ein Leitfabrikat ist ein Produkt, welches in der Leistungsbeschreibung als Wunschvorstellung des öffentlichen Auftraggebers verwendet wird. Die Benennung eines solchen Leitfabrikats ist meist rechtswidrig. Für den Fall, dass es für einen Auftraggeber unmöglich ist, eine alternative Leistungsbeschreibung zu finden, kann er durch den Zusatz „oder gleichwertig“ ein Leitfabrikat verwenden, muss aber Kriterien benennen, die für die Gleichwertigkeit relevant sind.


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Weiterführende Informationen zu Leitfabrikat

Werden in der Leistungsbeschreibung nicht klare Eigenschaften des Produktes genannt, besteht für den Bieter das Risiko, wichtige Elemente des geforderten Fabrikats nicht anbieten zu können. Damit wäre sein Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Laut dem OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.03.2011, VII – Verg 52/10 ist es dem Bieter gestattet, zusätzliche Hauptangebote zu machen, die vom Auftraggeber einzeln gewertet werden müssen.


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