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Was ist eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis?
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis wird auch als konstruktive Leistungsbeschreibung bezeichnet. Diese nutzt der Auftraggeber um alle Merkmale seiner gewünschten Leistung ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung muss erstens eindeutig, zweitens erschöpfend und drittens so genau wie möglich sein. Ziel ist es, dass alle potentiellen Bewerber auch alles entsprechend verstehen. Außerdem sind auf diese Weise miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten. Für den Inhalt der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sind individuelle und detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistung kennzeichnend, das heißt, es gibt einen detaillierter Leistungskatalog.
Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung finden sich in §§ 7-7c VOB/A, § 7 VOL/A, § 31 VgV und § 23 UVgO. Im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) werden in der Allgemeinen Richtlinie 100 (Vergabeverfahren) unter Nr. 4.2 die grundsätzlichen Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung aufgeführt. Unter Nr. 4.3 finden sich zudem die Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Anders als die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis macht die funktionale Leistungsbeschreibung lediglich Angaben zu Funktion, Zweck und weiteren Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung – also zu deren erwartetem Resultat.
Auftragnehmer können die Leistungsverzeichnisse noch genauer einsehen, wenn eine GAEB-Datei vorliegt. Mit der detaillierten Einsicht in die Positionsangaben mit dem Mengenvolumen können noch bessere Angebote erstellt werden.
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