- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
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- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
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- Konzession
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- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?
Das Krankenhauszukunftsgesetz soll die Modernisierung und die Digitalisierung der Krankenhäuser voranbringen. Dafür erhalten die Betreiber im Gesundheitswesen finanzielle Unterstützung, sofern sie diese auch beantragt haben. Für die Fördermittel beteiligen sich die Bundesländer mit 1,3 Milliarden Euro, der Bund stellt zudem 3 Milliarden Euro bereit. Hier findest Du weitere Informationen zum KHZG >
Einerseits regelt § 75c SGB V die Vorgehensweise bei den zukünftigen Vorhaben, andererseits sind damit kleinere Krankenhäuser mit KRITIS-Betreibern gleichgestellt. Darüber hinaus legt § 12 ff. KHG das Verteilen der Fördermittel fest.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen also sämtliche notwendige Investitionen gefördert werden. Vor allem wichtig ist hier der § 19 KHZG, welcher die Förderfähigkeit der Vorhaben bestimmt.
Das passende Webinar
Die Fördermittelbescheide sind da und sie halten dazu an nach Vergaberecht auszuschreiben. Allerdings sind die Verpflichtungen in jedem Bundesland anders. Das Webinar klärt auf und der Referent beantwortet jede Frage.
Ziel des KHZG
Die Modernisierungen sollen auf der einen Seite eine Entlastung für das Personal sein. Durch entsprechende Ausrüstung sowie Technik können Krankenschwestern, Pfleger, Ärzte und Ärztinnen ihre Arbeit noch besser durchführen beziehungsweise organisieren. Eine bessere Patientenverpflegung kommt hinzu, denn es gilt dennoch viele Patienten möglichst schnell, aber auch sicher durch den Krankenhausaufenthalt zu begleiten – und das mit außerordentlichen Leistungen.
Auf der anderen Seite steht der Digitalisierung die Cyberkriminalität gegenüber. Diese gilt es zu entschärfen. Besser noch: Cyberangriffe sollen gar keinen Einzug erhalten. Folglich müssen dafür IT-Systeme auf den neuesten Stand gebracht werden. Deswegen sind Ausschreibungen im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes spätestens aller zwei Jahre durchzuführen.
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