- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist Korruption?
Korruption bezeichnet Bestechlichkeit oder Bestechung. Im juristischen Sinne ist Korruption ein Verhalten, welches eine Machtposition ausnutzt, um einen persönlichen Vorteil zu erhalten.
Korruption vermeiden mit elektronischer Vergabe
Die Vergabe öffentlicher Aufträge zählt hierbei zu den besonders korruptionsgefährdeten Bereichen. Dabei kann die elektronische Vergabe grundsätzlich zum Vermeiden von Korruption beitragen, indem sie u. a. eine hohe Transparenz gewährleistet. Durch den Vergabevermerk wird jeder Vergabeschritt automatisch dokumentiert wird. Verfahrensfehler sind damit ausgeschlossen, da Vergabeschritte, zugehörige Dokumente und gesetzlich vorgeschriebene Fristen im System und damit in der Vergabeakte hinterlegt sind.
Darüber hinaus erfolgen Plausibilitätsprüfungen und über digitale Signaturen sowie Rechte- und Rollenkonzepte wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das System haben. Folglich können nur Berechtigte die abgelegten Daten beziehungsweise Vergabeschritte beeinflussen. Außerdem ist durch die sog. PKI-Verschlüsselung der Vergabeunterlagen und Angebotsdaten deren Verfälschung oder Manipulation fast unmöglich.
Passende Schulungen
evergabe.de unterstützt nicht nur als elektronische Vergabeplattform die Vermeidung von Korruption, sondern stellt außerdem Schulungen zur Verfügung, die Dich in dem Bereich weiterbringen.
Bestechlichkeit und Bestechung
In einem Fall von Korruption sind Unternehmen gefährdet, weiterhin öffentliche Aufträge zu erhalten.
Juristisch ist Bestechlichkeit und Bestechung wie folgt definiert:
- § 299 Abs. 1 StGB Bestechlichkeit:
Ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens fordert für sich oder einen Dritten eine Gegenleistung dafür, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. - § 299 Abs. 2 StGB Bestechung:
Eine Person bietet im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten eine Gegenleistung an. Dafür bekommt diese Person einen Vorteil beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb.
Mit unserer Vergabesoftware evergabe Manager (AI Vergabemanager) wird im Hintergrund der gesamte Prozess in der Vergabeakte und im Vergabevermerk dokumentiert. Mit evergabe.de ist Korruption nicht möglich.
Neu: evergabe.de-Academy