- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
Was ist eine konstruktive Leistungsbeschreibung?
Die konstruktive Leistungsbeschreibung wird auch als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis bezeichnet. Hierbei ist diese das am häufigsten anzutreffende Instrument, um die Merkmale der zu erbringenden Leistung zu beschreiben. Die konstruktive Leistungsbeschreibung soll vor allem eindeutig, erschöpfend und so genau wie möglich die geforderte Leistung beschreiben. Infolgedessen sind Angebote besser miteinander vergleichbar.
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Erfahre in unseren Seminaren und Webinaren zum Vergaberecht was bei einer korrekten konstruktiven Leistungsbeschreibung zu beachten ist. Von der Erstellung über vergaberechtliche Anforderungen bis zum Nachtragspotenzial.
Leistungsbeschreibung bildet spätere Vertragsgrundlage mit
Die Leistungsbeschreibung bildet mit den übrigen Vertragsbedingungen die spätere Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine fehler- oder lückenhafte Leistungsbeschreibung kann daher weitreichende Folgen für das Vergabeverfahren sowie für die Vertragsdurchführung haben.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet
Bei der Veröffentlichung von Vergabeverfahren sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, potentiellen Bewerbern und Bietern eine genaue Beschreibung der zu beschaffenden Leistung, darzulegen. Das passiert mit der konstruktiven Leistungsbeschreibung. Diese ist dabei das Fundament der Ausschreibung.
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