- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
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- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was versteht man unter dem Begriff klimafreundlich?
Der Begriff klimafreundlich beschreibt ein Produkt das besonders klimaschonend hergestellt wurde und somit positiv zum Klima beiträgt. Bei diesen Produkten wird vor allem darauf geachtet weniger Ressourcen einzusetzen oder auch erneuerbare Energien einzubeziehen.
Im Gegensatz zum Begriff klimaneutral wurden hier nur teilweise Treibhausgasemissionen reduziert und auch keine unvermeidbaren Ausstöße kompensiert.
Die Herstellung klimafreundlicher Produkte ist ein erster Schritt, um etwas Positives zum Klima beizutragen, da hier auf die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen geachtet wird. Der nächste Schritt wäre die Kompensation von unvermeidbaren Ausstößen. Ein häufiges Synonym ist „Umweltfreundlich“.
Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen
Wie auch Du klimafreundlich in Deinem Unternehmen agieren kannst, erfährst Du in unseren Schulungen für Nachhaltigkeit.
Klimafreundlichkeit in der Vergabe
Die öffentliche Hand setzt zunehmend auf klimafreundliche Beschaffung, um eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Zudem ist das Beschaffungsvolumen des Bundeshaushaltes mit bis zu 100 Milliarden Euro erheblich, sodass Einsparungen eine große Wirkung entfalten können.
Vergabestellen haben die Möglichkeit, bei öffentlichen Ausschreibungen gezielt klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen auszuschreiben. In einigen Fällen ist dies sogar verpflichtend. Die genaue Regelung dazu findet sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima). Ein Schwerpunkt dieser Vorschrift liegt auf Energieeffizienz sowie der Bilanzierung und monetären Bewertung von Treibhausgasemissionen, die über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg berücksichtigt werden. Neben den Vorgaben zur klimafreundlichen Beschaffung enthält die AVV Klima auch eine Liste von Produkten, die nicht mehr beschafft werden dürfen.
Wir helfen Dir Deine Ausschreibung klimaneutral zu gestalten. Wir zeigen Dir wie es geht und mit wenigen Klicks hast Du greifbare Ergebnisse.