- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist eine Kaufmännisches Nebenangebot?
Ein Kaufmännisches Nebenangebot ist ein Lösungsvorschlag eines Bieters, der eine abweichende wirtschaftliche Umsetzung beinhaltet, als in den Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers geplant war. Die Abweichung kann zum Beispiel ein anderes Finanzierungsmodell sein. Des Weiteren können auch Preisnachlässe unter bestimmten Voraussetzungen als kaufmännische Nebenangebote anerkannt werden.
Die Vergabestelle muss diese Angebote genehmigen. Sie dürfen zudem nicht gegen die Richtlinien der Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen.
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Voraussetzungen und Bewertung von kaufmännischen Nebenangeboten
Damit ein solches Nebenangebot zulässig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebots muss in der Auftragsbekanntmachung angegeben sein.
- Die Vergabeunterlagen müssen Mindestanforderungen für Nebenangebote definieren.
- Die Zuschlagskriterien müssen auf Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbar sein.
Der Bieter muss in seiner Erklärung die Abweichungen im Nebenangebot eindeutig kennzeichnen. Zudem weist er nach, dass das Angebot die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt und eine gleichwertige Alternative darstellt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, berücksichtigt und bewertet die Vergabestelle das Nebenangebot im Vergabeverfahren..
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de können Nebenangebote zugelassen und kaufmännische Nebenangebote berücksichtigt werden.