- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist ein Kartenlesegerät?
Ein Kartenlesegerät in Verbindung mit der entsprechenden Signaturkarte und einer PIN dient dem Bieter zur Unterzeichnung eines digitalen Angebotes mit einer Qualifizierten elektronischen Signatur.
Der Nutzer wird mit Hilfe des Menüs des jeweiligen Kartenlesegeräts durch sämtliche Schritte geführt, um ein rechtsgültiges Angebot zu signieren und bei der Vergabestelle digital einreichen zu können.
Eine Übersicht über die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, welche für das Ausstellen qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen die Qualifikation erhalten haben, steht auf den Seiten der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
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Damit Du eine geeignete Einführung in das Thema Kartenlesegerät und elektronische Signaturen bekommst, bieten wir Dir dieses Webinar an. Der Referent RA Michael Rohrlich vermittelt Dir ein umfassendes Verständnis über Anwendung und Umsetzung.
Falls vom Auftraggeber in der Ausschreibung verlangt, kann ein Angebot mit dem AI Bietercockpit elektronisch signiert werden. Bei einer qualifizierten elektronischen Signatur wird ein Kartenlesegerät benötigt.
Neu: evergabe.de-Academy