- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist das Kartellvergaberecht?
Das, durch das Gemeinschaftsrecht geprägte, Kartellvergaberecht ist das geltende EU-Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll einen effektiven Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Somit wirkt es gegen monopolistische Strukturen und Unternehmensabsprachen.
Die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr und Personenfreizügigkeit werden durch das Kartellvergaberecht geschützt.
In Deutschland ist das Kartellvergaberecht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Gemäß § 1 GWB sind alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten. Dies umfasst insbesondere Absprachen über Preise, Märkte oder Gebietsaufteilungen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten.
Öffentliche Auftraggeber müssen daher sicherstellen, dass ihre Vergabeverfahren transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerbsfördernd gestaltet sind. Verstöße gegen das Kartellvergaberecht können zu Sanktionen, Vertragsnichtigkeiten oder Schadensersatzforderungen führen.
Schulungen zum Kartellvergaberecht
Sich in einem Vergabeverfahren an das Kartellvergaberecht zu halten ist essentiell. Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles was Du für eine rechtssichere Vergabe beachten musst.
Was ist der Unterschied zum Vergaberecht?
Das Vergaberecht und das Kartellvergaberecht haben unterschiedliche Schutzschwerpunkte und Adressaten:
- Vergaberecht: Schützt die Wettbewerber und gilt nur für öffentliche Auftraggeber.
- Kartellrecht: Schützt den Wettbewerb insgesamt und richtet sich an alle Marktteilnehmer mit Marktmacht.
Die Aufnahme des Vergaberechts in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips in diesem Bereich. Während im nationalen Vergaberecht oft die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel im Vordergrund steht, zielt das EU-Kartellvergaberecht primär auf einen freien und transparenten Binnenmarkt ab. Günstige Angebote sind dabei ein Nebeneffekt eines gesicherten Wettbewerbs ohne monopolistische Strukturen oder Angebotskartelle.
Sämtliche Vorgaben des Kartellvergaberechts werden bei der Vergabe über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) bzw. über evegrabe.de berücksichtigt.