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Kartellvergaberecht
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Was ist das Kartellvergaberecht?

Das, durch das Gemeinschaftsrecht geprägte, Kartellvergaberecht ist das geltende EU-Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll einen effektiven Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Somit wirkt es gegen monopolistische Strukturen und Unternehmensabsprachen.

Die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr und Personenfreizügigkeit werden durch das Kartellvergaberecht geschützt.

In Deutschland ist das Kartellvergaberecht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Gemäß § 1 GWB sind alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten.


Sämtliche Vorgaben des Kartellvergaberechts werden bei der Vergabe über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) bzw. über evegrabe.de berücksichtigt.



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