- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist das Kartellvergaberecht?
Das, durch das Gemeinschaftsrecht geprägte, Kartellvergaberecht ist das geltende EU-Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll einen effektiven Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Somit wirkt es gegen monopolistische Strukturen und Unternehmensabsprachen.
Die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr und Personenfreizügigkeit werden durch das Kartellvergaberecht geschützt.
In Deutschland ist das Kartellvergaberecht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Gemäß § 1 GWB sind alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten.
Schulungen zum Kartellvergaberecht
Sich in einem Vergabeverfahren an das Kartellvergaberecht zu halten ist essentiell. Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles was Du für eine rechtssichere Vergabe beachten musst.
Sämtliche Vorgaben des Kartellvergaberechts werden bei der Vergabe über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) bzw. über evegrabe.de berücksichtigt.
Neu: evergabe.de-Academy