- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
Was ist das Kartellvergaberecht?
Das, durch das Gemeinschaftsrecht geprägte, Kartellvergaberecht ist das geltende EU-Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll einen effektiven Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Somit wirkt es gegen monopolistische Strukturen und Unternehmensabsprachen.
Die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr und Personenfreizügigkeit werden durch das Kartellvergaberecht geschützt.
In Deutschland ist das Kartellvergaberecht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Gemäß § 1 GWB sind alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten.
Sämtliche Vorgaben des Kartellvergaberechts werden bei der Vergabe über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) bzw. über evegrabe.de berücksichtigt.
Academy