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Juristische Person des öffentlichen Rechts
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Was ist eine Juristische Person des öffentlichen Rechts?

Eine Juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit rechtlicher Autonomie. Sie sind:

  1. Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  2. Anstalten des öffentlichen Rechts und
  3. Stiftungen des öffentlichen Rechts

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Weiterführende Informationen zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind:

  1. Gebietskörperschaften wie Gemeinde, Landkreise, Länder, Bund,
  2. Verbandskörperschaften wie Gemeindeverbände und
  3. Personal- und Realkörperschaften wie Universitäten und Industrie- und Handelskammern.

Gemäß § 99 Nr. 1 und 3 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen öffentliche Auftraggeber. Weitere öffentlichen Auftraggeber werden gemäß § 99 Nr. 2 und 4 GWB definiert.


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