Was ist eine Juristische Person des öffentlichen Rechts?
Eine Juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit rechtlicher Autonomie. Sie wird durch einen Hoheitsakt oder ein Gesetz begründet, was sie deutlich von der juristischen Person des Privatrechts abgrenzt, die durch Eintragung oder Verleihung entsteht. Sie werden unterteilt in:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Anstalten des öffentlichen Rechts und
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Weiterführende Informationen zur Juristischen Person des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind:
- Gebietskörperschaften wie Gemeinde, Landkreise, Länder, Bund,
- Verbandskörperschaften wie Gemeindeverbände und
- Personal- und Realkörperschaften wie Universitäten und Industrie- und Handelskammern.
Gemäß § 99 Nr. 1 und 3 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen öffentliche Auftraggeber. Weitere öffentlichen Auftraggeber werden gemäß § 99 Nr. 2 und 4 GWB definiert.
Ihre Rechtsfähigkeit erlangen juristische Personen des öffentlichen Rechts auf verschiedenen Wegen:
- Durch Bundes- oder Landesrecht
- Aufgrund von Gewohnheitsrecht
- Durch frühere landesrechtliche Verleihung
- Nach Landesverwaltungsrecht
Die geschaffene Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts erhält ihre Rechtsfähigkeit somit per Gesetz, durch einen Kabinettsbeschluss oder eine Rechtsverordnung. Sie endet mit der Auflösung, ohne dass eine Mindest- oder Höchstdauer festgelegt ist. Die Existenz bleibt bestehen, bis ein Beschluss zur Auflösung getroffen wird.