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Interessenkollision
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Was ist eine Interessenkollision?

Wenn Personen an einem Vergabeverfahren beteiligt sind, welche diesbezüglich nicht unparteiisch und objektiv handeln können, kommt es zu einer Interessenkollision. Ein Grund hierfür können direkte oder indirekte persönliche, finanzielle oder auch wirtschaftliche Interessen sein.

Interessenskollisionen dürfen keine Auswirkungen auf Vergabeverfahren haben. § 6 VgV regelt die Vermeidung von Interessenkonflikten.

Vermeidung und Folgen von Interessenkollision

Um Interessenkollision zu verhindern, müssen alle Beteiligten frühzeitig prüfen, ob direkte oder indirekte Verflechtungen bestehen. Diese können sich aus geschäftlichen Beziehungen, familiären Verbindungen oder finanziellen Beteiligungen ergeben. Besonders problematisch sind Interessenkollisionen, die erst nachträglich entstehen und ursprünglich unproblematische Konstellationen in einen Konfliktfall verwandeln.

Beispielsweise kann eine Person zunächst neutral in einem Vergabeverfahren agieren, später jedoch ihre Position ändern und eigene Interessen verfolgen. In der Praxis bedeutet dies, dass Vergabestellen klare Regelungen zur Offenlegung von Interessenkonflikten aufstellen müssen. Wird eine Interessenkollision festgestellt, kann dies dazu führen, dass Personen von der weiteren Beteiligung ausgeschlossen oder bereits getroffene Entscheidungen aufgehoben werden.

Öffentliche Auftraggeber müssen deshalb sicherstellen, dass das Vergabeverfahren transparent und unbeeinflusst bleibt. Dies dient der Wahrung des Wettbewerbs und verhindert rechtliche Konsequenzen oder Anfechtungen des Vergabeprozesses.

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