Was ist eine Interessenbestätigung?
Eine Interessenbestätigung ist der zweite Schritt nach einer Interessenbekundung. Der öffentliche Auftraggeber (Ausnahme: oberste Bundesbehörden) kann unter bestimmten Bedingungen auf eine Auftragsbekanntmachung verzichten. Dies ist während eines Nichtoffenen Verfahrens oder im Verhandlungsverfahren möglich (§ 38 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 VgV).
Als erstes werden die Vorinformationen veröffentlicht. Unternehmen können daraufhin formlos ihr Interesse am Vergabeverfahren bekunden. Anschließend fordert der öffentliche Auftraggeber die Unternehmen auf, ihr zuerst bekundetes Interesse zu bestätigen. Durch diese Forderung beginnt der Teilnahmewettbewerb.
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Weiterführende Informationen zur Interessenbestätigung
Für den Eingang der Interessensbestätigung besteht eine 30-tägige Frist, die am Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Bestätigung des Interesses beginnt. Diese Regelung betrifft nicht die obersten Bundesbehörden. Die Definition der Interessensbestätigung sowie eine Erläuterung sind in der VgV zu finden.
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