eVergabe.de
Inhouse-Vergabe
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was ist eine Inhouse-Vergabe?

Eine Inhouse-Vergabe könnte man frei als eine Vergabe „im eigenen Haus“ übersetzen. Im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen gibt es für Inhouse-Vergaben eine Ausnahmeregelung.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Eigenen Träger beauftragen

Ein Eigengeschäft ohne Vergabepflicht, auch In-House-Geschäft genannt, liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen eigenen Träger (wie eine GmbH) beauftragt. Dieser Träger muss vollständig im Besitz des öffentlichen Auftraggebers sein und hauptsächlich für ihn arbeiten. Außerdem muss der Auftraggeber den Träger genauso kontrollieren wie eine eigene Abteilung.

Wann Inhouse-Vergaben möglich sind

Der § 108 GWB beschreibt „Ausnahmen bei öffentlicher-öffentlicher Zusammenarbeit“. Absatz 1-5 beschreiben hierbei, wann ein vergaberechtfreies Beauftragen, also eine Inhouse-Vergabe, gestattet ist.

  • Wenn der oder die öffentliche Auftraggeber die juristische Person kontrolliert, als ob sie ihre eigene Dienststelle wäre.
  • Wenn mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person von Seiten des öffentlichen Auftraggebers kontrolliert sowie beauftragt wurden.
  • Wenn keine private Beteiligung am Kapital der juristischen Person besteht. Für letzteren Punkt gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen.
Themen zum Vergaberecht und Inhouse-Vergaben

Zum Vergaberecht schulen lassen

Vom theoretischen öffentlichen Vergaberecht und den wichtigsten Paragrafen hin zu Tricks und Kniffe aus der Praxis. Unsere Referenten und Referentinnen bringen Klarheit in Deinen Vergabealltag.


Academy

Erlebe Webinare, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de