Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (Bundesamt für Justiz) schützt Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder Gesetzesverstöße aufmerksam machen. Es wurde am 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft gesetzt und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, Hinweisgeber zu ermutigen, Verstöße sicher und vertraulich zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen – unabhängig davon, ob sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Auch Praktikanten, Auszubildende, Bewerber und sogar ehemalige Mitarbeitende können unter den Schutz des HinSchG fallen.
Neuerungen für Unternehmen
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, sichere und vertrauliche Meldewege für Hinweisgeber bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten.
Pflichten
- Einrichtung interner Meldestellen.
- Sicherstellung von Vertraulichkeit.
- Fristgerechte Rückmeldung (max. 3 Monate).
- Bereitstellung schriftlicher, mündlicher und persönlicher Meldewege.
- Information der Beschäftigten über Meldeverfahren.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Schadensersatzforderungen durch benachteiligte Hinweisgeber.
- Reputationsverlust durch öffentliche Kritik.
- Rechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
- Verschärfte Kontrollen durch Aufsichtsbehörden.
Passende Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wie auch Du einen nachhaltigen Beitrag leisten kannst erfährst Du in unseren Schulungen für Nachhaltigkeit.
Möglichkeiten für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, Verstöße sicher und rechtlich abgesichert zu melden. Hinweisgeber haben die Wahl, ob sie sich an interne Meldestellen ihres Arbeitgebers oder externe Stellen (z. B. Bundesamt für Justiz) wenden möchten.
Meldefähige Verstöße
- Gesetzesverstöße: Straftaten wie Betrug, Korruption oder Geldwäsche.
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen Datenschutzgesetze, Umweltvorgaben oder andere Vorschriften.
- EU-relevante Regelverstöße: Im Bereich Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit oder Wettbewerbsrecht.
- Missstände mit öffentlichem Interesse: Selbst wenn sie keine direkten Gesetzesverstöße darstellen, jedoch erhebliche Gefahren bergen.
Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
- Vertraulichkeit: Die Identität der Hinweisgeber muss strikt geschützt werden. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei rechtlicher Verpflichtung weitergegeben werden.
- Verbot von Repressalien: Kündigungen, Abmahnungen oder andere Benachteiligungen aufgrund einer Meldung sind untersagt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot können Hinweisgeber Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Rechtsanspruch: Hinweisgeber haben das Recht, ihre Position rechtlich zu sichern, beispielsweise durch Wiedereinstellung nach unzulässigen Kündigungen.