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Haushaltsrecht
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Was ist das Haushaltsrecht?

Das Haushaltsrecht umfasst im Wesentlichen die Bundeshaushaltsordnung sowie die Haushaltsordnungen der Länder und die jeweiligen Durchführungsbestimmungen. Das Haushaltsrecht hat in seiner klassischen Ausgestaltung keine Außenwirkung, so dass bei einer Regelung des Vergaberechts im Rahmen dieser Rechtsmaterie den Bietern keine subjektiven Rechte zustehen. Die reine haushaltsrechtliche Ausgestaltung des Vergaberechts ist seit Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes 1999 überholt und abgeschafft.


Auf unseren Seiten zum Vergaberecht findest Du weitere wichtige Quellen für gesetzliche Grundlagen von Bund und Ländern, die bei der Veröffentlichung von Ausschreibungen beachtet werden müssen.



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