evergabe.de-Glossar
- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist ein Gütezeichen?
Gütezeichen oder Gütesiegel sind Zertifikate, die belegen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitäts-, Umwelt- oder Sozialstandards erfüllt. Sie werden von unabhängigen Stellen vergeben und dienen als objektiver Nachweis bestimmter Eigenschaften.
Gütezeichen im Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber können gemäß § 34 VgV Gütezeichen als Beleg für die Einhaltung geforderter Standards verlangen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Gütezeichen muss direkt mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein.
- Die Prüfkriterien müssen objektiv überprüfbar und diskriminierungsfrei sein.
- Die Vergabe des Zeichens muss in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen.
Einsatzmöglichkeiten
Nachweis für Qualitäts- und Umweltstandards
- Belegt die Einhaltung ökologischer oder sozialer Anforderungen (z. B. Blauer Engel, GOTS).
- Erlaubt, wenn die Anforderungen des § 49 VgV erfüllt sind.
Eignungsnachweis für Auftragnehmer
- Erleichtert die Prüfung von Bietern durch vorgegebene Zertifizierungsstandards.
- Beispiele: Zertifikate für nachhaltige Beschaffung oder Arbeitsschutz.
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