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Gütezeichen
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Was ist ein Gütezeichen?

Gütezeichen oder Gütesiegel sind Zertifikate, die belegen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitäts-, Umwelt- oder Sozialstandards erfüllt. Sie werden von unabhängigen Stellen vergeben und dienen als objektiver Nachweis bestimmter Eigenschaften.

Gütezeichen im Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber können gemäß § 34 VgV Gütezeichen als Beleg für die Einhaltung geforderter Standards verlangen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Gütezeichen muss direkt mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein.
  • Die Prüfkriterien müssen objektiv überprüfbar und diskriminierungsfrei sein.
  • Die Vergabe des Zeichens muss in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen.

Einsatzmöglichkeiten

Nachweis für Qualitäts- und Umweltstandards

  • Belegt die Einhaltung ökologischer oder sozialer Anforderungen (z. B. Blauer Engel, GOTS).
  • Erlaubt, wenn die Anforderungen des § 49 VgV erfüllt sind.

Eignungsnachweis für Auftragnehmer

  • Erleichtert die Prüfung von Bietern durch vorgegebene Zertifizierungsstandards.
  • Beispiele: Zertifikate für nachhaltige Beschaffung oder Arbeitsschutz.

Vergaberecht und Gütezeichen

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