- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?
Die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung definiert. Nach § 7 VV-LHO sollen sich alle öffentlichen Verwaltungen an diesen Grundsätzen orientieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einzelwirtschaftliche Maßnahmen, wie Beschaffungen für den eigenen Verwaltungsbereich, oder gesamtwirtschaftliche Maßnahmen, wie Investitionsvorhaben im Verkehrsbereich, handelt.
Sie besagen, dass öffentliche Verwaltungen, bei einer bevorstehenden Ausgabe, stets die Alternative, mit der bestmöglichen Nutzung von Mitteln (Ressourcen), wählen sollten. In der Praxis bedeutet diese Aussage meist, die Alternative mit den geringsten Kosten zu wählen. Zur Einhaltung dieser Grundsätze gehört aber auch zu überprüfen, ob eine Ausgabe überhaupt notwendig ist.
Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip)
Das Minimalprinzip besagt, dass ein vorgegebenes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz erzielt werden soll. Es geht darum, die kostengünstigste Alternative zu wählen, die den gewünschten Zweck mit den kleinsten Ressourcen erfüllt. Dabei wird nur der erforderliche Zweck angestrebt, nicht der bestmögliche. Dieses Prinzip steht meist im Vordergrund.
Ergiebigkeitsprinzip (Maximalprinzip)
Das Maximalprinzip zielt darauf ab, mit einem vorgegebenen Mitteleinsatz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Hier wird der Einsatz von Mitteln so effektiv wie möglich gestaltet, um das Maximum an Nutzen oder Output zu erreichen.
Vom Recht in die Praxis
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Praxisbeispiel
Eine Gemeindeverwaltung plant die Einführung einer neuen Mitarbeitersoftware. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss zuerst festgelegt werden, was diese neue Software für Funktionen haben sollte, welchen Zweck sie also erfüllen soll. Danach werden verschiedene Software Anbieter miteinander verglichen. Die kostengünstigste Option wird gewählt, um den gewünschten Zweck mit minimalem Mitteleinsatz zu erfüllen. Dabei ist es wichtig, sich nicht von teuren Zusatzfunktionen blenden zu lassen, die die Gemeindeverwaltung gar nicht benötigt. Die ausgewählte Software sollte lediglich die erforderlichen Funktionen abdecken, um die Sparsamkeit zu gewährleisten.
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