- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist die Grundposition?
Die Grundposition ist eine Standardleistung, die der Auftragnehmer alternativlos zu erbringen hat. Sie ist im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung erfasst. Die Vergabestelle kann extra Alternativ– und Bedarfspositionen festlegen, die von der Standartleistung abweichen bzw. diese ergänzen.
Vergaberechtliche Anforderderungen an die Grundposition
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Ausschreibung sicherstellen, dass die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend ist. Das bedeutet, dass sie klar definiert und transparent dargestellt werden muss. Fehlerhafte oder unklare Bezeichnungen können zur Unwirksamkeit der Ausschreibung führen (Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 23. Februar 2017, VK 1 – 11/17).
Damit die Transparenz gewahrt bleibt, ist es wichtig, die Grundposition korrekt von Bedarfs- oder Wahlpositionen abzugrenzen. Diese dürfen nur innerhalb bestimmter Grenzen verwendet werden und müssen ausreichend dokumentiert sein.
Die Grundposition stellt somit eine zentrale Komponente der Ausschreibung dar und sorgt für eine klare Kalkulationsbasis für die Bieter.
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Auftragnehmer müssen neben der Erfüllung der Grundposition weitere Verpflichtungen einhalten. Welche das sind und wie Du rechtskonform handelst erfährst Du in den Schulungen der evergabe.de-Academy.
Mit unserer Vergabesoftware evergabe Manager (AI Vergabemanager) erstellst Du bequem Leistungsverzeichnisse mit Grund-, Alternativ- und Bedarfspositionen.