evergabe.de-Glossar
- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist das Gleichbehandlungsgebot?
Das Gleichbehandlungsgebot, welches im Umkehrschluss das Verbot der Diskriminierung bedeutet, zwingt den öffentlichen Auftraggeber, alle (potenziellen) Teilnehmer eines Vergabeverfahrens gleich zu behandeln. Hierzu muss gewährleistet sein, dass alle Teilnehmer am Verfahren auf dem gleichen Wissens- und Informationsstand sind, dass die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend formuliert ist, dass die Bedingungen und Anforderungen während des laufenden Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht geändert werden dürfen oder dass für alle Bewerber und Bieter die gleichen Fristen gelten.
Das Gleichbehandlungsgebot ist sowohl mit evergabe.de als auch bei dem Einsatz des evergabe Manager (AI Vergabemanagers) gewährleistet.
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