evergabe.de-Glossar
- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist ein Generalplaner?
Ein Generalplaner im Vergabebereich ist der einzige Vertragspartner auf Planerseite gegenüber dem Bauherrn. Er ist allein verantwortlich für alle anfallenden Architektur-, Ingenieurs- und Fachplanungen. Somit trägt der Generalplaner die gesamte rechtliche Verantwortung für seine erbrachten Leistungen.
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Das Bau- und Vertragsrecht, in welches auch die Generalplaner einzugliedern sind, ist komplex. Erhalte mit unseren Schulungen zum Thema den Überblick.
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