- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerbliche Ausschreibung
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist ein Generalplaner?
Ein Generalplaner im Vergabebereich ist der einzige Vertragspartner auf Planerseite gegenüber dem Bauherrn. Er ist allein verantwortlich für alle anfallenden Architektur-, Ingenieurs- und Fachplanungen. Somit trägt der Planer die gesamte rechtliche Verantwortung für seine erbrachten Leistungen. Generalplaner werden meist bei komplexen Bauvorhaben mit zahlreichen Schnittstellen beauftragt. Da die Vergabe von Generalplanungsleistungen eine Ausnahme vom Grundsatz der Losbildung darstellt, bedarf sie einer besonderen Begründung.
Vor- und Nachteile
Der Auftraggeber hat den Vorteil, nur einen Verhandlungspartner zu haben. Der Generalplaner kann seine Eigenleistungen sowie die Auswahl der Subunternehmer frei bestimmen. Diese Struktur führt zu einem höheren Preisniveau, da zusätzliche Vergütungen für Koordinierungsaufgaben anfallen. Gleichzeitig kann der Auftraggeber jedoch Koordinierungskosten einsparen und Risiken auf den Planer übertragen.
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Das Bau- und Vertragsrecht, in welches auch die Generalplaner einzugliedern sind, ist komplex. Erhalte mit unseren Schulungen zum Thema den Überblick.
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