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Gemeinschaftsrecht
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Was ist das Gemeinschaftsrecht?

Das Gemeinschaftsrecht ist die Rechtsordnung der Europäischen Union (EU). Es stellt eine supranationale Rechtsordnung dar, die Vorrang vor nationalem Recht hat und unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, ohne dass es einer gesonderten Umsetzung bedarf. Die Mitgliedstaaten der EU haben der Union Hoheitsrechte übertragen, sodass sie bestimmte Rechtsbereiche zentral regeln kann. Die Übertragung dieser Kompetenzen erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellt, dass Entscheidungen auf der effizientesten Ebene fallen.

Ein wesentliches Merkmal des Gemeinschaftsrechts ist seine praktische Wirksamkeit: EU-Rechtsnormen sollen direkt anwendbar sein und Einzelpersonen einen effektiven Rechtsschutz bieten. Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Kartellvergaberecht, das durch das Gemeinschaftsrecht geprägt ist und die EU-Regelungen für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte umsetzt.

Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht

Das Gemeinschaftsrecht ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Falls ein Staat gegen EU-Recht verstößt, kann er vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden. Der EuGH hat festgelegt, dass Mitgliedstaaten bei einem Verstoß gegen EU-Recht für entstandene Schäden haften müssen.

Ein Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass:

  1. Eine EU-Rechtsnorm verletzt wurde, die den Betroffenen schützen sollte.
  2. Der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, also erheblich und offensichtlich gegen EU-Recht verstößt.
  3. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden besteht.

Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts sorgt dafür, dass allen Mitgliedstaaten die EU-Regelungen einheitlich anwenden. Nationale Gesetze, die im Widerspruch zu EU-Recht stehen, sind unwirksam.


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