- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist der Gebäudetyp E
Der Gebäudetyp E steht für „einfaches“ und „experimentelles“ Bauen. Es handelt sich um eine Initiative, die Bauprojekte flexibler und kostengünstiger machen soll. Hierbei müssen bestimmte Bauvorschriften und Normen vereinfacht oder nicht mehr zwingend eingehalten werden. Das Konzept wurde von der bayerischen Architektenkammer angestoßen und findet nun auf Bundesebene Beachtung.
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Du lernst mit hohem Praxisbezug, wie Du den Gebäudetyp E praktisch umsetzt und erhältst zusätzlich Informationen über die geplanten Erleichterungen im öffentlichen Baurecht.
Die großen Ziele
- Vereinfachter Bauprozess
- Kosten senken
- Nachhaltigeren/ bezahlbaren Wohnraum schaffen
Sicherheit und Normen im Gebäudetyp-E-Gesetz
Das Gebäudetyp-E-Gesetz beeinträchtigt die Sicherheit nicht. Wichtige Vorgaben wie Statik und Brandschutz bleiben bestehen und werden durch das Gesetz nicht verändert. Sicherheitsrelevante Normen wie die „anerkannten Regeln der Technik“ müssen weiterhin eingehalten werden. Abweichungen sind nur unter Fachleuten möglich und nur, wenn die dauerhafte Sicherheit des Gebäudes gewährleistet ist.
Auch DIN-Normen bleiben unberührt. Es wird lediglich leichter, bei nicht sicherheitsrelevanten Aspekten von ihnen abzuweichen. Das Gesetz betrifft ausschließlich private Bauverträge und ändert nichts an den öffentlich-rechtlichen Baurechtsvorgaben
Neu: evergabe.de-Academy