- GAEB
- Gebäudetyp E
- Geheimhaltung
- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
- Generalplaner
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gewerblicher Auftraggeber
- Gewerk
- Gleichbehandlungsgebot
- Gleichwertigkeit von abweichenden Angeboten
- GPA-Beschaffungsübereinkommen
- Green Fuels
- Green Tech
- Grundposition
- Grundsätze der Vergabe
- Grüne Beschaffung
- Gütezeichen
Was ist der Gebäudetyp E
Der Gebäudetyp E steht für „einfaches“ und „experimentelles“ Bauen. Es handelt sich um eine Initiative, die Bauprojekte flexibler und kostengünstiger machen soll, indem bestimmte Bauvorschriften und Normen vereinfacht oder nicht mehr zwingend eingehalten werden müssen. Das Konzept wurde von der bayerischen Architektenkammer angestoßen und findet nun auf Bundesebene Beachtung.
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Du lernst mit hohem Praxisbezug, wie Du den Gebäudetyp E praktisch umsetzt und erhältst zusätzlich Informationen über die geplanten Erleichterungen im öffentlichen Baurecht.
Ziele
- Vereinfachter Bauprozess
- Kosten senken
- Nachhaltigeren/ bezahlbaren Wohnraum schaffen
Sicherheit und Normen im Gebäudetyp-E-Gesetz
Sind die Bauarbeiten auf strak frequentierten Bauabschnitten vorzunehmen, kann die Beschleunigungsvergütung nach HVA B-StB vereinbart werden. Das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau regelt besondere Voraussetzungen im Straßenbau in den “Besonderen Vertragsbedingungen.”
Neu: evergabe.de-Academy