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Fristsetzung
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Was ist die Fristsetzung?

Die Fristsetzung regelt die Eingangsfristen für Angebote (Angebotsfrist) und Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) im Vergabeverfahren. Sie muss so bemessen sein, dass Bieter genügend Zeit haben, ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen. Dabei sind insbesondere die Komplexität der Leistung und der notwendige Aufwand für die Ausarbeitung des Angebots angemessen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 1 VgV).

Besondere Anforderungen an die Fristsetzung

  • EU-weite Ausschreibungen unterliegen festen Mindestfristen, die sich nach der jeweiligen Vergabeart richten.
  • Unterschwellenvergaben (nach UVgO oder VOB/A) gewähren mehr Flexibilität, erfordern aber ebenfalls eine angemessene Fristsetzung.
  • Fristverlängerungen sind möglich, wenn z. B. Vergabeunterlagen nachträglich geändert oder wesentliche Informationen erst spät bereitgestellt werden.

Eine unzureichende Fristsetzung kann zu Rügen oder Vergabenachprüfungsverfahren führen, wenn Bieter nachweisen können, dass sie dadurch benachteiligt wurden.


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