- Fachlosvergabe
- Fair Trade
- Fakultative Ausschlusskriterien
- Fehlende Bieterangaben
- Fehlende Erklärungen
- Fehlende Unterlagen
- Fördermittel
- Formelle Mängel und Fehler der Angebote
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
- Funktionale Ausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
Was ist die Fristsetzung?
Die Fristsetzung regelt die Eingangsfristen für Angebote (Angebotsfrist) und Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) im Vergabeverfahren. Sie muss so bemessen sein, dass Bieter genügend Zeit haben, ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen. Dabei sind insbesondere die Komplexität der Leistung und der notwendige Aufwand für die Ausarbeitung des Angebots angemessen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 1 VgV).
Besondere Anforderungen an die Fristsetzung
- EU-weite Ausschreibungen unterliegen festen Mindestfristen, die sich nach der jeweiligen Vergabeart richten.
- Unterschwellenvergaben (nach UVgO oder VOB/A) gewähren mehr Flexibilität, erfordern aber ebenfalls eine angemessene Fristsetzung.
- Fristverlängerungen sind möglich, wenn z. B. Vergabeunterlagen nachträglich geändert oder wesentliche Informationen erst spät bereitgestellt werden.
Eine unzureichende Fristsetzung kann zu Rügen oder Vergabenachprüfungsverfahren führen, wenn Bieter nachweisen können, dass sie dadurch benachteiligt wurden.
Passende Schulungen
In der Vergabepraxis gilt es sich neben Fristen an viele weitere Vorschriften zu halten. Welche das sind und wie Du diese bestmöglich erfüllst erfährst Du in unseren Schulungen zum Thema.
Der im evergabe Manager (AI Vergabemanager) integrierte Fristenmanager unterstützt bei der Terminplanung und Einhaltung gesetzlicher Fristen in allen Vergabeverfahren.