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Freiberufliche Leistungen
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Was sind Freiberufliche Leistungen?

Freiberufliche Leistungen sind geistig-schöpferische Tätigkeiten, die von Angehörigen der freien Berufe erbracht werden. Dazu gehören insbesondere Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie weitere beratende oder kreative Berufe. Ein wesentlicher Unterschied zu gewerblichen Tätigkeiten besteht darin, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Die Berufsgruppen sind im § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.

Diese Art der Leistungen unterscheiden sich von standardisierten Dienstleistungen dadurch, dass die Lösung nicht im Voraus eindeutig beschrieben werden kann. Deshalb gelten für ihre Vergabe besondere Regeln nach der Vergabeverordnung (§§ 73 ff VgV).

Vergabe Freiberuflicher Leistungen

Öffentliche Auftraggeber vergeben solche Leistungen in der Regel über Verhandlungsverfahren mit Wettbewerb (§17 VgV) oder wettbewerbliche Dialoge (§ 18 VgV). Bis April 2016 regelte die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) die Vergabe dieser Aufträge, wurde jedoch durch die VgV ersetzt.

Im Unterschwellenbereich (unterhalb der EU-Schwellenwerte) bestimmt § 50 UVgO, dass diese Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Allerdings ist der Wettbewerbsumfang flexibel gestaltbar, abhängig von der Art der Leistung.


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