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Formelle Mängel und Fehler der Angebote
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Was sind Formelle Mängel und Fehler der Angebote?

Formelle Mängel und Fehler der Angebote treten auf, wenn ein Bieter sein Angebot nicht vollständig, nicht fristgerecht oder nicht in der geforderten Form einreicht. Gemäß § 13 VOB/A und VOL/A kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

Typische formelle Fehler sind:

  • Falsche Form der Angebotsabgabe (z. B. fehlende elektronische Signatur)
  • Nicht verwendete Vordrucke (stattdessen eigene Formulare genutzt)
  • Unvollständige Angebotsunterlagen (fehlende Nachweise oder Erklärungen)
  • Fristversäumnis (Angebot oder Bieterfragen wurden zu spät eingereicht)

Nachforderungen und Ausschluss

Fehlende oder unvollständige Unterlagen können je nach Vergabeordnung nachgefordert werden, sofern sie nicht wertungsrelevant sind. In bestimmten Fällen ist der öffentliche Auftraggeber zur Nachforderung verpflichtet, in anderen Fällen liegt es in seinem Ermessen. Weitere Informationen dazu unter Nachforderung.

Ist eine Nachforderung nicht zulässig oder reicht der Bieter die Unterlagen nicht fristgerecht nach, kann sein Angebot ausgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu unter Ausschlussgründe.


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