eVergabe.de
Fördermittel
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was versteht man unter Fördermittel?

Fördermittel werden von der EU, vom Bund oder von einzelnen Bundesländern sowohl für natürliche als auch für juristische Personen zur Verfügung gestellt. Sie dienen dazu, bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu verfolgen wie beispielsweise Ausbau der Infrastruktur oder Maßnahmen zur Energiewende.

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt über Förderprogramme mit festgelegten Bedingungen. Diese beinhalten unter anderem:

  • Wer antragsberechtigt ist
  • Wie hoch die Förderung sein kann
  • Welche Vorgaben für die Mittelverwendung gelten

Verbindung zum Vergaberecht

Empfänger von Fördermitteln sind häufig verpflichtet, bei der Mittelverwendung die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Dabei legt die Bundes- oder Landeshaushaltsordnung diese Verpflichtung fest, und der Zuwendungsbescheid konkretisiert sie.

Die Nichteinhaltung der Vergabevorgaben kann zu Kürzungen oder Rückforderungen führen:

  • Geringfügige Verstöße: Kürzungen von 5 % oder mehr des Fördervolumens für den betroffenen Auftrag
  • Schwerwiegende Verstöße: Komplette Rückforderung der gesamten Zuwendung

Der Fördermittelgeber überprüft die Einhaltung anhand von Zwischennachweisen oder dem finalen Verwendungsnachweis, wobei die Vergabeunterlagen vorzulegen sind.


Passende Webinare

In unseren Webinaren führen wir Dich Schritt für Schritt an die Thematik. Von den Grundlagen über den Verlauf bis zu den Besonderheiten bei EU-Förderungen wird hier alles erklärt. Sichere Dir jetzt einen Platz.


Abgrenzung: Fördermittel, Zuwendungen, Subventionen

Fördermittel sind der Oberbegriff für finanzielle Unterstützungen, die Institutionen für bestimmte öffentliche oder wirtschaftliche Zwecke bereitstellen. Diese können aus staatlichen Mitteln oder aus EU-Programmen stammen.

Zuwendungen sind eine spezifische Form der Fördermittel, die der Staat freiwillig gewährt, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht. Sie dienen der Finanzierung von Projekten, an denen der Staat ein besonderes Interesse hat.

Subventionen sind finanzielle Markteingriffe, die gezielt Wirtschaftssektoren stärken sollen. Daher werden sie meist ohne spezifische Zweckbindung gewährt und sollen wirtschaftliche Vorteile schaffen.

eVergabe.de