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Fehlende Erklärungen
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Was sind Fehlende Erklärungen?

Fehlende Erklärungen sind ein Mangel bei der Angebotsabgabe. Der Auftragsgeber bestimmt die notwendigen Angaben und Erklärungen, die bei einer Angebotsabgabe vorhanden sein müssen. Fehlen Angaben, hat der Bieter die Möglichkeit, diese je nach Art des Vergabeverfahrens nachzureichen.


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Weiterführende Informationen zu Fehlende Erklärungen

Im Bauvergabeverfahren muss der Auftraggeber dem Bieter sechs Kalendertage Zeit geben, die fehlenden Erklärungen einzureichen. Ausnahme ist das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes (§ 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A).

Bei Vergabeverfahren nach VgV und SektVO kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen nach einer selbst festgelegten Frist anfordern.

Eine Preisnachforderung ist nur möglich, wenn einzelne, irrelevante Positionen bei der Preisangabe fehlen. Dadurch werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht beeinflusst.


Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de können Nachforderungen zu fehlenden Erklärungen eingeholt werden.


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