eVergabe.de
Fehlende Erklärungen
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was sind Fehlende Erklärungen?

Fehlende Erklärungen sind ein Mangel bei der Angebotsabgabe. Der Auftragsgeber bestimmt die notwendigen Angaben und Erklärungen, die bei einer Angebotsabgabe vorhanden sein müssen. Fehlen Angaben, hat der Bieter die Möglichkeit, diese je nach Art des Vergabeverfahrens nachzureichen.

Nachforderung fehlender Erklärungen und Unterlage

  • Vergaben nach VgV und SektVO: Auftraggeber dürfen, aber müssen nicht, Unterlagen nachfordern. Die Frist zur Nachreichung wird individuell festgelegt.
  • Eine Preisnachforderung ist nur möglich, wenn einzelne, irrelevante Positionen bei der Preisangabe fehlen. Dadurch werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht beeinflusst.
  • Unternehmensbezogene Unterlagen wie Eigenerklärungen, Bescheinigungen oder allgemeine Angaben dürfen nachträglich eingereicht werden. Leistungsbezogene Unterlagen, die für die Angebotsbewertung relevant sind, können hingegen nicht nachgefordert werden.

Passende Schulungen für Bieter

Damit Du keine Erklärungen vergisst und auch andere Fehler vermeidest, bietet unsere Academy mit geeigneten Schulungen Unterstützung.

Passendes Webinar zu Teilnahmewettbewerbsunterlagen

Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de können Nachforderungen zu fehlenden Erklärungen eingeholt werden.

eVergabe.de