eVergabe.de
Fakultative Ausschlusskriterien
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
evergabe.de-Glossar

Was sind Fakultative Ausschlusskriterien?

Fakultative Ausschlusskriterien bestehen in der Regel bei früherem Fehlverhalten eines Bieters, welches seine Eignung für ein Vergabeverfahren in Zweifel zieht. Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. Er muss in jedem Fall eine Einzelentscheidung treffen, die sowohl den Aspekt der Schwere des Fehlverhaltens, sowie die eventuelle Maßnahmen des Bieters zur sog. „Selbstreinigung“ berücksichtigt.


Um frühere Fehlverhalten eines Bieters beurteilen zu können, kannst Du mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) Fakultative Ausschlusskriterien festlegen.


Weiterführende Informationen zu fakultativen Ausschlusskriterien

Fakultative Ausschlusskriterien können unter anderem:

  • Wettbewerbsverstöße,
  • Zahlungsunfähigkeit eines Bieters,
  • Kündigung eines früheren Auftrags wegen Schlechterfüllung
  • und strafbares Verhalten wie Untreue, Betrug oder Urkundenfälschung sein.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt § 124 GWB.


Academy

Erlebe Webinare, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren.

eVergabe.de